Igel Leistungen

Untersuchungen können nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden wenn sie medizinisch notwendig sind. Das bedeutet, dass sinnvolle, aber nicht notwendige Untersuchungen falls von Ihnen gewünscht selbst bezahlt werden müssen.

Folgende Wunschleistungen bieten wir im Rahmen unseres Praxiskonzeptes an:

(c)2012 Schwerdtfeger - Mühlhaus - Wüstemann