Spezielle Herzuntersuchung (fetale Echokardiografie)

Im Rahmen der Ersttrimester-Diagnostik mit Nackentransparenzmessung (11+0 – 13+6  SSW), der Feindiagnostik mit Organ-Ultraschall (20.-24. SSW) und der Überprüfung der fetalen Versorgung  (26.-36. SSW) untersuchen wir routinemäßig das fetale Herz mit den herznahen Blutgefäßen.

Die Beurteilung des kindlichen Herzens und der großen Blutgefäße ist komplex und besonders anspruchsvoll. Sie erfordert Ultraschallgeräte mit höchstmöglicher Bildauflösung sowie entsprechend qualifizierte Untersucher für fetale Echokardiografie u.a. da Herz und Kind permanent in Bewegung sind.

Aufgrund der technischen Entwicklung und entsprechender Untersucherexpertise können bei guten Bedingungen über 50 % der angeborenen Herzfehler bereits ab der 13./14.SSW z.B. im Rahmen der Ersttrimester-Diagnostik erkannt bzw. ausgeschlossen werden. Dennoch ist die endgültige Beurteilung des Herzens erst ab der 19./21. SSW möglich und sollte in den meisten Fällen bis zur 24./25. SSW abgeschlossen sein. Die Untersuchung ist in Ihrer Aussagekraft auch von den jeweiligen Untersuchungsbedingungen abhängig.

Was passiert, wenn ein Herzfehler diagnostiziert wird ?

Wir streben zunächst mit unseren diagnostischen Methoden eine Diagnosestellung und detaillierte Beschreibung des Problems an. Anschließend beraten wir Sie in unserer Praxis im Team mit Kinderherzspezialisten über die Aussichten für das Kind und wie die Betreuung insbesondere im Hinblick auf Schwangerschaft und Geburt optimal gestaltet werden kann.

Neue Strahlenschutzverordnung – Stellungnahme des DEGUM-Vorstandes