Überprüfung der fetalen Versorgung – später Organultraschall

Dieser Ultraschall überprüft das kindliche Wachstum und die Qualität der Versorgung durch den Mutterkuchen. Durchgeführt wird dieser Ultraschall in der Regel zwischen der 26. und 36. SSW.

Häufig wird der Ultraschall bei Verdacht auf akute oder chronische Mangelversorgung des Feten durchgeführt. Neben einer  Beurteilung der Organe des Feten und ggf. einer speziellen Herzuntersuchung des Kindes werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Bestimmung der Größe des fetalen Kopfes, Bauchumfangs und Oberschenkelknochen sowie  Berechnung des fetalen Gewichtes
  • Überprüfung der Bewegungen und der Lage des Fetus
  • Beurteilung der Plazenta
  • Beurteilung der Fruchtwassermenge
  • Beurteilung des Blutflusses in der Plazenta und in den Gefäßen des Feten mit Farb-Dopplerultraschall

Dieser Doppler-Ultraschall kann zu Ihrer Beruhigung beitragen, wenn sich ein ausgesprochener Verdacht auf eine Mangelversorgung mit dieser Methode entkräften lässt. Nicht selten nämlich ist ein Kind für das Schwangerschaftsalter zwar klein, die Versorgung des Kindes aber dennoch gut .

Mit Doppler-Ultraschall können aber auch frühzeitig Situationen erkannt werden, in denen tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Dabei kann eine intensivierte vorgeburtliche Überwachung des Feten oder in Einzelfällen sogar eine vorzeitige Entbindung notwendig werden.

Neue Strahlenschutzverordnung – Stellungnahme des DEGUM-Vorstandes