Beratungsgründe vor der Schwangerschaft sind:

  • einer oder beide Partner leiden an einer Krankheit, für die eine erbliche Ursache vermutet wird
  • einer oder beide Partner sind als Überträger einer genetischen Erkrankung identifiziert
  • Paare mit einem oder mehreren Kindern, bei denen eine Krankheit mit erblicher Ursache vorliegt oder vermutet wird
  • in der Verwandtschaft eines oder beider Partner ist eine möglicherweise genetische Krankheit aufgetreten.
  • Verwandtenehe (z.B. Cousin/Cousine)
  • Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe, bei der eine bestimmte genetische Erkrankung häufiger auftritt
  • vor der Schwangerschaft ist eine Strahlenbehandlung oder die Einnahme bestimmter Medikamente erfolgt, von denen eine Veränderung des Erbgutes ausgehen könnte
  • mütterliche Erkrankungen, die zu einer Entwicklungsstörung des ungeborenen Kindes führen können (z.B. Epilepsie, Herzschwäche, Drogenmissbrauch, Infektionen)
  • erhöhtes Alter der Mutter oder/und des Vaters
  • mehrere Fehlgeburten ungeklärter Ursache (Habituelle Aborte)
  • ungewollte Kinderlosigkeit, für die eine genetische Ursache vermutet wird