Man unterscheidet zwischen der „genetischen Basisberatung“ und der humangenetischen Beratung. Letztgenannte ist an dieser Stelle gemeint. Sie wird von einem Facharzt für Humangenetik vorgenommen.

  • Besprechung Ihrer persönlichen Fragen und des Beratungsziels
  • Erhebung Ihrer persönlichen und familiären gesundheitlichen Vorgeschichte (Anamnese).
  • Bewertung vorliegender ärztlicher Befunde
  • eine körperliche Untersuchung bei Ihnen oder Angehörigen, wenn dies für Ihre Fragestellung wichtig und erforderlich ist, sofern Sie dieser zustimmen.
  • genetische Untersuchungen an Blut oder anderen Geweben, wenn dies für Ihre Fragestellung wichtig und notwendig ist und Sie diesen zustimmen.
  • Abschätzung spezieller genetischer Risiken
  • Beratung über allgemeine genetische Risiken
  • Ausführliche Informationen über die in Frage kommenden Erkrankungen bzw. Behinderungen
  • ausführliche Information über die in Frage stehenden Erkrankungen bzw. Behinderungen
  • ausführliche Beratung über die mögliche Bedeutung dieser Informationen für Ihre Lebens- und Familienplanung und ggf. für Ihre Gesundheit